Mit einem Berliner Testament sorgen Ehepaare und Lebenspartnerschaften dafür, dass der länger lebende Partner das Vermögen des anderen vollständig erbt. Die Kinder gehen dabei zunächst leer aus. Sie erben erst, wenn der zweite Elternteil ebenfalls verstorben ist. Dieser Beitrag erläutert, wie ein Berliner Testament verfasst wird, was drinstehen muss und wie es sich auf die Erbschaftssteuer auswirkt. Außerdem erhalten Sie Zugriff auf das Dokument Berliner Testament Muster, das als Grundlage dient, um die eigene testamentarische Verfügung zu formulieren.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament, das ein Ehepaar oder eine Lebenspartnerschaft zusammen verfasst. Im Folgenden sprechen wir aus Vereinfachungsgründen nur von Ehepartnern, gemeint sind jedoch auch Lebenspartnerschaften. Wie eingangs beschrieben, setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und legen fest, dass erst nach dem Versterben des zweiten Ehegatten der Nachlass auf die Kinder übertragen wird. Damit schließen sie die Vorerbschaft der Kinder aus. Die gemeinsamen Kinder sind somit Schlusserben.
Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften deshalb so beliebt, weil sie gemeinsam entscheiden können, wie der überlebende Partner abgesichert wird. Fehlt diese Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass der überlebende Ehegatte zusammen mit seinen Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Das überlebende Elternteil erbt 50 %, die Kinder müssen sich die anderen 50 % teilen.
Eine solche Konstellation wollen die meisten Paare vermeiden, vor allem wenn ihr gemeinsames Vermögen hauptsächlich aus einer gemeinsamen Immobilie besteht, die der Ehepartner weiterhin allein bewohnen kann. Auf diese Weise können die Ehepartner einander den Lebensstandard erhalten, den sie gemeinsam gepflegt haben. Das Berliner Testament ist genau dafür sehr gut geeignet. Nutzen Sie das Berliner Testament Muster von unserem Partner Monuta, um unschöne Streitigkeiten und konfliktbelastete Erbauseinandersetzungen gezielt zu vermeiden.
Was erben Kinder bei einem Berliner Testament?
In der Regel erben Kinder bei einem Berliner Testament zu gleichen Teilen, sobald der zweite Elternteil verstorben ist. Beim Tod des ersten Elternteils fällt den Kindern also kein Erbteil zu. Das führt nicht selten zu erheblichen Streitigkeiten innerhalb der Familie. Ist das Berliner Testament nicht sauber formuliert, können die Kinder es buchstäblich aus den Angeln heben. Deshalb sollten Sie vorsorgen und sich am Berliner Testament Muster orientieren, wenn Sie über Ihr Vermächtnis nachdenken.
Wie schreibt man ein Berliner Testament?
Grundsätzlich darf das Dokument handschriftlich verfasst werden. Es reicht prinzipiell aus, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich verfasst und der andere Ehegatte lediglich dieses Dokument mit vollem Namen unterschreibt (§ 2267 BGB). Die Person, die lediglich die Unterschrift unter das Berliner Testament setzt, sollte auch Ort und Datum eintragen. Diese Variante wird am häufigsten gewählt. Doch was tun, wenn das Testament aus mehreren Seiten besteht? In diesem Fall sollten die Seiten durchnummeriert werden, und beide Ehegatten sollten jede Seite einzeln unterschreiben. Tackern Sie die Seiten anschließend zusammen und stecken Sie alles in einen Briefumschlag. Verwahren Sie es gut, denn einer von Ihnen wird es im Todesfall des anderen brauchen, um die Ansprüche auch im Streitfall gegen die Kinder durchzusetzen.
Eine andere Variante ist, das Berliner Testament öffentlich aufsetzen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie gemeinsam zum Notar gehen. Der Notar berät Sie und formuliert rechtssicher. Das Berliner Testament wird amtlich verwahrt. Die Kosten des Notars für diese Leistung richten sich nach der Vermögenshöhe. Zum Beispiel rechnet der Notar für einen Nachlasswert von 100.000 Euro rund 550 Euro ab, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Geht es um einen Nachlass von 25.000 Euro, liegen die Gebühren bei rund 230 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Was muss in einem Berliner Testament stehen?
Sinngemäß muss in einem Berliner Testament stehen, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst zu dem Zeitpunkt erben, wenn der zweite Ehepartner verstorben ist. Damit wird die Vorerbschaft der Kinder ausgeschlossen und die Schlusserbschaft festgeschrieben. So könnte ein Berliner Testament formuliert sein:
„Unser gemeinsamer Wille ist es, uns gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Der Überlebende von uns soll ohne Rücksicht auf pflichtteilsberechtigte Kinder alles allein erben. Der zuletzt Versterbende wird verfügen, dass die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen nach seinem Tod allein erben. Sollte eines der gemeinsamen Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr leben, so sind dessen Abkömmlinge an dessen Stelle erbberechtigt.“
Diese beiden Erklärungen stehen im Idealfall auf einer Seite und werden dann in einem Umschlag aufbewahrt. Besteht das Dokument aus zwei oder mehreren Seiten, sollte jede einzelne Seite von beiden Ehegatten unterschrieben werden. Außerdem ist es ratsam, die einzelnen Seiten durchzunummerieren und mit einer Heftklammer zu tackern.
Tipp: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie das Berliner Testament als Vorlage benutzen, um den gemeinsamen Willen rechtssicher zu regeln. Wollen Sie weitere Zusätze verfügen, so müssen diese Zusätze unter dem letzten Absatz stehen und gesondert mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden. Fehlt der Unterschriftenblock, ist der Zusatz null und nichtig.
Die Erbschaftssteuer und Nachteile des Berliner Testaments
Einer der größten Nachteile beim Berliner Testament ist die Erbschaftssteuer – jedenfalls dann, wenn die Freibeträge überschritten werden. Im Prinzip gibt es mindestens zwei Erben und somit auch mindestens zwei Erbfälle: Es gibt den überlebenden Ehegatten und einen oder mehrere Nachkommen. Zuerst wird der Ehegatte für die Erbschaft besteuert, später werden die Nachkommen erneut besteuert. Das kann unter Umständen richtig teuer werden.
Für die Kinder birgt ein größeres Vermögen im Berliner Testament ein echtes Problem. Denn normalerweise würde jedes Kind im Erbfall einen Freibetrag von 400.000 Euro für jeden Elternteil ausschöpfen dürfen, das heißt also 2 × 400.000 Euro = 800.000 Euro. Stirbt der erste Elternteil und das Berliner Testament gilt, wird dem Kind nicht nur die Vorerbschaft entzogen, sondern auch der Freibetrag geht ihm verloren. Verstirbt der zweite Elternteil, erhält das Kind auf einen Schlag das gesamte Erbe, darf aber nur den Freibetrag des zweiten Elternteils in Höhe von 400.000 Euro ausschöpfen. Liegt das Erbe aber über diesem Freibetrag, sind die steuerlichen Nachteile erheblich.
Das Berliner Testament: Personalisieren lassen und auf Nummer sicher gehen
Für einfache Erbfälle ist unser Berliner Testament Muster gut geeignet; die meisten Konstellationen und Vermögenssituationen des Durchschnittsbürgers lassen sich damit testamentarisch regeln. Doch es ist wichtig, sich den Einzelfall genau anzuschauen. Ihnen muss klar sein, dass Sie mit dem Berliner Testament Ihre Wünsche manifestieren. Aber Sie können Ihre Wünsche nur dann sinnvoll formulieren, wenn Sie sämtliche Eventualitäten durchdenken.
Angenommen, Ihr Ehepartner heiratet nach Ihrem Versterben erneut. Wollen Sie dann, dass der neue Ehepartner erbberechtigt wird? Damit zehrt er nämlich am Pflichtteil, der eigentlich Ihren Kindern zusteht. Wollen Sie das vermeiden, müssen Sie es entsprechend formulieren. Personalisieren Sie deshalb Ihr Berliner Testament, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. Das Berliner Testament Muster ist für Standardfälle geeignet, für individuelle Formulierungen jedoch sollten Sie einen Notar oder Rechtsanwalt um Rat fragen.
Erbstreitigkeiten gibt es häufig
Es kommt in den besten Familien vor, dass Kinder ihre Pflichtteilsansprüche trotz Berliner Testament mit Ausschluss der Vorerbschaft geltend machen wollen. In vielen Fällen haben sie Erfolg damit. Für den überlebenden Ehegatten kann das enorme finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das gemeinsame Erbe in erster Linie aus einer Immobilie besteht, die verkauft oder belastet werden müsste, um die Pflichtteile auszuzahlen. Dem können Sie einen Riegel vorschieben, indem die sogenannte Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils eingebunden wird.
Pflichtteils-Strafklausel im Berliner Testament
Die Strafklausel soll Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil beim Versterben des ersten Elternteils einzufordern. Tun sie es doch, enterben sie sich praktisch selbst. Eine Formulierung als zusätzlicher Absatz in Ihrem Berliner Testament könnte so lauten:
„Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des ersten Elternteils seinen gesetzlichen Pflichtteil, so werden dieses Kind und seine Nachkommen nicht Erben des Vermögens beim Versterben des zweiten Elternteils.“
Allerdings kann es trotzdem dazu kommen, dass dieses Kind nicht nur beim Versterben des ersten Elternteils den gesetzlichen Pflichtteil fordert, sondern auch beim Ableben des zweiten Elternteils. In manchen Fällen gelingt es, diese Forderung erfolgreich durchzusetzen. Deshalb unser Tipp: Wenn Ihre finanzielle und familiäre Situation nicht durch das einfache Berliner Testament Muster geregelt werden kann, suchen Sie einen Rechtsanwalt oder Notar auf, der Sie umfassend berät. Er kann Ihr Testament so gestalten, dass Sie alle Eventualitäten berücksichtigen können.
Ein Beispiel soll erklären, wie vorteilhaft ein sauber formuliertes Berliner Testament sein kann.
Herr und Frau Meier besitzen mehrere Mietshäuser. Das Ehepaar lebt von den Mieteinnahmen. Als der Ehemann verstirbt, geht das gesamte Vermögen auf seine Frau über.
Frau Meier lässt zwei Jahre lang die Situation unverändert und überlegt sich dann, einen Teil der Mietshäuser zu verkaufen. Von dem Erlös will sie ein neues Leben im sonnigen Süden beginnen. Der andere Teil der Mietimmobilien sichert ihr die Existenz in der neugewählten Heimat.
Da Herr und Frau Meier ein wirksames Berliner Testament geschlossen haben, in dem sie die Kinder enterben (die sogenannte Vorerbschaft wurde ausgeschlossen), können die Kinder nichts gegen den Verkauf der Immobilien tun. Frau Meier allein entscheidet, was mit dem Vermögen geschieht.
Unser Tipp: Nutzen Sie das Berliner Testament Muster als Vorlage, um mit der Familie zusammen alle Details zu besprechen. Im Zweifel holen Sie sich vor dem Gespräch einen Rat beim Notar oder beim Erbrechtsanwalt ein. Es ist empfehlenswert, das Familiengespräch ohne Rechtsbeistand oder Notar im Familienkreis bei einer Tasse Kaffee zu führen, um den sensiblen Themenkreis respektvoll und persönlich zu behandeln.
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